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OLG Düsseldorf: Verbot der Online-Video-Plattform von RTL und ProSiebenSat.1 bestätigt

In Neueste Urteile // 2012.10.10 // , //

Das OLG Düsseldorf hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens von RTL und der ProSiebenSat.1 Group untersagt und somit die Gründung einer Online-Video-Plattform beider Sendergruppen verhindert. Dieses Urteil bestätigt die Entscheidung des Bundeskartellamtes.

Zur Begründung wird aufgeführt, dass die Gründung eines gemeinsamen Video-on-Demand Portals das marktbeherrschende Duopol der beiden Unternehmen auf dem Markt für Fernsehwerbung noch weiter verstärken würde.
Darüber hinaus würde ein Zusammenschluss beider Unternehmen auf dem benannten Gebiet einen Verstoß gegen das Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen darstellen, da ein gemeinsames Portal der beiden Sender die vorliegenden Verhältnisse im Bereich der Fernsehwerbung auf das Segment der Video-Werbung in Online-Video-Inhalten übertragen würde.

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 08.08.2012
- Az. VI-Kart 4/11 -

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