In Neueste Urteile // 2012.12.01 // Versteckte Vergütungsklausel , Zahlungsanspruch Internet //
Das LG Saarbrücken hat entschieden, dass eine versteckte Vergütungsklausel für einen Antrag auf einen Internet-Branchenbucheintrag keinen Zahlungsanspruch begründet, da die Entgeltklausel und die Preisangabe versteckt und drucktechnisch unauffällig in dem Antragsformular untergebracht seien.
Da die Klausel unauffällig im Fließtext des Formulars eingefügt wurde, könne der Nutzer nicht davon ausgehen, dass seine in Anspruch genommenen Dienste entgeltpflichtig sind. Darüber hinaus seien Einträge in Internet-Branchenbuchseiten im Regelfall kostenlos. Die formularmäßige Entgeltabrede sei aufgrund ihres überraschenden Charakters (§ 305c Abs. 1 BGB) nicht Vertragsbestandteil geworden, weswegen auch kein Anspruch des Betreibers auf Zahlung bestünde.
Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 26.10.2012
- Az. 13 S 143/12 -
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.