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LG Köln: Kein Schadensersatzanspruch für ungenehmigte Bildveröffentlichung einer Prominenten mit Kind

In Neueste Urteile // 2012.11.15 // , , //

Das LG Köln hat entschieden, dass einer Prominenten, von welcher ein Foto mit ihrem Kind ohne Genehmigung veröffentlicht wurde, kein Schadenersatzanspruch zusteht.

Ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht, welcher dem Gericht zufolge auch als schwerwiegender Eingriff in die Privatsphäre zu beurteilen ist, sei zwar gegeben. Jedoch fehle das unabwendbare Bedürfnis, das für die Zuerkennung einer Geldentschädigung erforderlich sei. Da der Verletzer eine Unterlassungserklärung unterzeichnet habe und gleichartige Verletzungshandlungen ebenfalls nicht erkennbar seien, verneint das LG Köln zudem auch ein Präventionsinteresse der Geschädigten.

Landgericht Köln, Urteil vom 10.10.2012
-28 O 195/12-

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