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BGH: Keine Haftung der Eltern für Filesharing ihrer minderjährigen Kinder

In Neueste Urteile // 2012.12.01 // , , , , , //

Der BGH hat entschieden, dass Eltern für das illegale Filesharing ihrer minderjährigen Kinder grundsätzlich nicht haften.

Nach Ansicht des BGH werden Eltern ihrer Aufsichtspflicht regelmäßig bereits dadurch gerecht, dass sie ihren Kindern die Teilnahme an illegalen Internettauschbörsen verbieten. Jedoch bestehe grundsätzlich keine Verpflichtung einer ständigen Überwachung, Überprüfung des Computers der Kinder oder teilweise Sperrung des Internetzugangs, wenn keine konkreten Anhaltspunkte für ein rechtswidriges Verhalten der Kinder vorliegen.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.11.2012
- Az. I ZR 74/12 -

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