iStock_000020099280_Large_cchm

Abmahnung

Sie haben eine Abmahnung erhalten? – Handeln Sie jetzt!

Von Ihnen wird ein hoher Betrag verlangt. Auch sollen Sie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung innerhalb einer sehr kurzen Frist abgeben.

  1. Nun heißt es Ruhe bewahren!
  2.  Zahlen Sie nicht die geforderte Summe!
  3. Unterschreiben Sie nicht die vorgefertigte Unterlassungserklärung. Diese hilft nur dem Mandanten der „Abmahnkanzlei”, aber nicht Ihnen. Die mitgesendete Unterlassungserklärung nimmt Sie meist mehr in die Pflicht als notwendig.

Die Einschaltung eines Anwaltes ist praktisch immer der bessere und vor allem der für Sie günstigere Weg!
Meistens ist es möglich in Verhandlung mit den gegnerischen Anwälten, den von Ihnen geforderten Betrag erheblich zu reduzieren. Auch können wir die Unterlassungserklärung für Sie vorteilhaft modifizieren. Die in Internetforen oder von Verbänden angebotenen Musterunterlassungserklärungen verschlechtern in den meisten Fällen Ihre Lage und können für Sie ein lebenslanges finanzielles Risiko bedeuten! Das Schreiben einfach zu ignorieren stellt die teuerste und schlechteste Variante dar.
Es drohen Gerichtsverfahren!

Wir helfen Ihnen gerne weiter! Unser Ziel ist es den finanziellen Schaden für Sie so gering wie möglich zu halten. Dabei arbeiten wir für Sie zu kostengünstigen Pauschalpreisen. Sprechen Sie uns an!

Kontaktieren Sie uns ohne jedes finanzielle Risiko für Sie unter unserer Hotline Nummer
089-51234220
oder füllen Sie unser Kontaktformular am Ende der Seite aus.

Wir rufen Sie umgehend zurück und geben Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung.

Verlieren Sie keine Zeit und setzen Sie sich mit uns in Verbindung.
Bitte geben Sie unbedingt folgendes an:

1. Wer mahnt Sie ab und warum?
2. Welche Fristen werden Ihnen gesetzt?
3. Wie hoch ist die an Sie gestellte Forderung?
4. Unter welcher Nummer sind Sie  wann am besten zu erreichen?